Abregelung, Redispatch und Speicher: Was mit dem Strom passiert, den Ihre PV-Anlage nicht einspeisen darf
In Investorenkreisen wird derzeit kaum eine Frage so oft gestellt — und so selten sauber beantwortet — wie diese: Was passiert eigentlich wirtschaftlich, wenn eine Photovoltaikanlage abgeregelt wird? Bekomme ich eine Entschädigung? Und was ändert sich, wenn ein Batteriespeicher dazwischen sitzt? Die Verwirrung hat einen einfachen Grund: Hinter dem Wort „Abregelung" verbergen sich zwei völlig verschiedene Vorgänge mit völlig verschiedenen wirtschaftlichen Folgen. Wer sie vermischt, bewertet sein Investment falsch — in beide Richtungen.
Fall 1: Marktbedingte Abschaltung bei negativen Preisen
Der erste Fall hat nichts mit dem Netz zu tun, sondern mit dem Markt. Produzieren alle Solaranlagen gleichzeitig mehr Strom, als nachgefragt wird, fällt der Börsenpreis — an sonnigen Mittagen inzwischen regelmäßig unter null. Für Anlagen in der Direktvermarktung gilt dann: In Stunden mit negativen Preisen entfällt die Förderung (§ 51 EEG). Wer trotzdem einspeist, zahlt im Extremfall dafür, Strom zu liefern.
Entscheidend für Investoren: Für diese Stunden gibt es keine Entschädigung. Es handelt sich nicht um einen Eingriff von außen, sondern um ein Marktsignal — das Produkt ist in diesem Moment schlicht nichts wert. Die Größenordnung ist erheblich: 2025 wurden in Deutschland mehrere hundert Stunden mit negativen Day-Ahead-Preisen registriert; Szenariorechnungen von Marktanalysten erwarten bis Ende des Jahrzehnts eine Vervielfachung auf deutlich über tausend Stunden pro Jahr. Jede dieser Stunden liegt systematisch in der Mittagsspitze — also genau dort, wo eine PV-Anlage ihren Ertrag erwirtschaften sollte.
Fall 2: Netzbedingte Abregelung — Redispatch
Der zweite Fall ist ein Eingriff des Netzbetreibers: Wenn das Netz den erzeugten Strom lokal nicht abtransportieren kann, wird die Anlage im Rahmen des Redispatch heruntergeregelt. Hier gilt das Gegenteil: Der Anlagenbetreiber wird für die entgangenen Erlöse finanziell entschädigt. Der Ausgleich soll ihn wirtschaftlich so stellen, als hätte er einspeisen können.
Das klingt beruhigend, hat aber zwei Haken. Erstens ist die Entschädigung ein Ausgleich, kein Zusatzgeschäft — sie ersetzt den entgangenen Erlös, mehr nicht, und über die korrekte Berechnung wird in der Praxis durchaus gestritten. Zweitens zeigt die Häufigkeit netzbedingter Eingriffe vor allem eines: In manchen Netzgebieten ist die Leitung voll. In stark belasteten Regionen werden größere Anlagen inzwischen regelmäßig stundenweise heruntergeregelt. Für die Standortbewertung eines Investments ist die Abregelungshistorie des Netzgebiets deshalb eine harte Prüfgröße — keine Fußnote.
Wo der Speicher das Spiel ändert
Jetzt zum interessanten Teil. Ein Batteriespeicher verändert die Wirtschaftlichkeit beider Fälle grundlegend — aber auf unterschiedliche Weise.
Bei negativen Preisen wird aus dem Problem eine Einkaufsgelegenheit. Der Speicher nimmt den PV-Strom auf, statt ihn wertlos oder gegen Gebühr einzuspeisen — oder er lädt sogar aktiv aus dem Netz, wenn der Strompreis unter null liegt, und wird für die Abnahme bezahlt. Verkauft wird in den Abendstunden, wenn die Solareinspeisung wegbricht und die Preise steigen. Genau die Stunden, die eine reine PV-Anlage entwerten, sind die Geschäftsgrundlage des Speichers. Je mehr negative Preisstunden das System produziert, desto größer werden die Preisspannen, aus denen ein Speicher seine Erlöse zieht.
Beim Redispatch ist die Logik subtiler: Landet der Strom im Speicher statt im Netz, ist wirtschaftlich zunächst nichts entgangen — der Erlös entsteht lediglich später, beim Ausspeisen zu besseren Preisen. Wie dabei Förderansprüche, Messkonzept und Entschädigungslogik ineinandergreifen, hängt vom konkreten Anlagen- und Vermarktungskonzept ab und gehört zu den Punkten, die bei einer Transaktion sauber strukturiert werden müssen — pauschale Antworten, die man gelegentlich in Foren liest, werden dieser Komplexität nicht gerecht. Genau deshalb ist das Mess- und Vermarktungskonzept bei Hybrid-Projekten ein eigenes Prüffeld der Due Diligence.
Die Quintessenz bleibt davon unberührt: Der Speicher verwandelt das größte strukturelle Risiko der Photovoltaik — Strom zu produzieren, wenn ihn niemand braucht — in eine Ertragsquelle. In den Modellrechnungen aktueller Hybrid-Projekte aus unserer Transaktionspraxis stammt der weit überwiegende Teil der Erlöse aus der Marktvermarktung des Speichers; die Photovoltaik liefert den regulatorisch gestützten Sockel. Mehr zu dieser Erlösstruktur lesen Sie in unserem Beitrag „Lohnt sich Photovoltaik noch?".
Was Investoren konkret prüfen sollten
Erstens: die Abregelungshistorie des Netzgebiets. Wie oft und wie lange wurden vergleichbare Anlagen in der Region in den letzten Jahren heruntergeregelt? Diese Daten gehören in jede Standortbewertung.
Zweitens: ob die Ertragssimulation Abregelung und negative Preise überhaupt abbildet. Eine Simulation, die jede erzeugte Kilowattstunde zum vollen Preis verkauft, überschätzt den Ertrag systematisch. Seriöse Rechnungen setzen Abschläge für Stunden mit negativen Preisen an und arbeiten mit stündlichen Marktpreispfaden.
Drittens: das Speicher- und Vermarktungskonzept. Kann der Speicher unabhängig von der PV am Markt handeln? Ist das Messkonzept für die geplante Fahrweise ausgelegt? Wer übernimmt die Optimierung, und zu welchen Konditionen?
Fazit
„Wird abgeregelter Strom entschädigt?" hat zwei richtige Antworten: Nein, wenn der Markt abschaltet — ja, wenn das Netz eingreift. Beide Antworten führen zur selben Konsequenz: Eine PV-Anlage ohne Flexibilität ist der Entwicklung schutzlos ausgeliefert, mit Speicher wird sie zu deren Profiteur. Für Investoren heißt das: Nicht die Frage nach der Entschädigung entscheidet über die Qualität eines Investments, sondern die Frage, ob das Anlagenkonzept aus den wachsenden Preisspannen Ertrag machen kann.
Wie sich das in konkreten Zahlen niederschlägt, zeigen wir registrierten Investoren an realen Transaktionen aus unserem Dealflow. Hinterlegen Sie dazu Ihr Investmentprofil — diskret und unverbindlich.
Häufige Fragen
Wird eine PV-Anlage bei negativen Strompreisen entschädigt?
Nein. In Stunden mit negativen Day-Ahead-Preisen entfällt für geförderte Neuanlagen die Vergütung (§ 51 EEG); eine Entschädigung gibt es nicht, weil es sich um ein Marktsignal und nicht um einen Netzeingriff handelt.
Was ist der Unterschied zwischen Redispatch und marktbedingter Abschaltung?
Redispatch ist ein netzbedingter Eingriff des Netzbetreibers und wird durch einen finanziellen Ausgleich für entgangene Erlöse kompensiert. Die marktbedingte Abschaltung bei negativen Preisen ist eine wirtschaftliche Entscheidung ohne Entschädigungsanspruch.
Warum profitieren Batteriespeicher von negativen Strompreisen?
Ein Speicher kauft bzw. lädt Strom, wenn er wenig oder weniger als nichts kostet, und verkauft ihn in Stunden hoher Preise. Mit der Zahl negativer Preisstunden wachsen die Preisspannen — und damit das Erlöspotenzial aus Arbitrage.
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Investmentprofil hinterlegenDie dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen weder eine Anlageberatung noch eine Anlageempfehlung oder ein Angebot zum Erwerb einer Finanzanlage dar; sie sind zudem keine Rechts- oder Steuerberatung. Regulatorische Rahmenbedingungen können sich ändern; die Ausgestaltung im Einzelfall gehört in die Hände der vom Investor beauftragten Fachberater. Wirtschaftliche Kennzahlen und Szenarien sind projektbezogen und können erheblichen Veränderungen unterliegen.