AGB Direktvermarkter-Vergleich
AGB als PDF herunterladen§ 1 Anbieter, Geltungsbereich
(1) Anbieter ist die Metis Equity GmbH, Otto-Heilmann-Str. 17, 82031 Grünwald, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 309834, USt-IdNr. DE461016001, vertreten durch die Geschäftsführerin Nicole Neumaier („Metis“).
(2) Diese Bedingungen gelten für den Service „Direktvermarkter-Vergleich“, den Metis über metis-equity.com anbietet.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er nicht als Verbraucher handelt. Verträge mit Verbrauchern schließt Metis über diesen Service nicht.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Metis ihnen schriftlich zustimmt.
§ 2 Leistungen
(1) Metis a) ermittelt anhand der Projektangaben des Kunden die passenden Direktvermarkter aus der Direktvermarkter-Landkarte von Metis, in der Regel fünf bis acht; b) sendet diesen Direktvermarktern einen anonymisierten Projektsteckbrief mit der Bitte um ein indikatives Angebot; c) beantwortet Rückfragen der Direktvermarkter, soweit die Angaben des Kunden dies erlauben, und fasst nach; d) stellt die eingegangenen Angebote in einer Vergleichsmatrix (PDF) nach einheitlichen Kriterien dar; e) bespricht die Vergleichsmatrix mit dem Kunden in einem Gespräch von bis zu 30 Minuten (telefonisch oder per Video). Bei der Portfolio-Bestellung findet ein gemeinsames Auswertungsgespräch für das gesamte Portfolio von bis zu 45 Minuten statt.
(2) Der Kunde kann einzelne Direktvermarkter von der Anfrage ausschließen oder zusätzliche benennen. Metis kann eine Anfrage an einzelne Direktvermarkter ablehnen, wenn sie mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist; der Kunde wird darüber informiert.
(3) Metis versendet die Anfragen innerhalb von drei Werktagen, nachdem die Projektdaten vollständig vorliegen. Die Vergleichsmatrix liefert Metis in der Regel zwei bis drei Wochen danach. Die Antwortzeiten der Direktvermarkter liegen nicht im Einflussbereich von Metis.
(4) Metis schuldet die sorgfältige Erbringung der in Absatz 1 genannten Tätigkeiten, nicht einen bestimmten Erfolg. Metis schuldet insbesondere nicht, dass Direktvermarkter Angebote abgeben, dass Angebote bestimmte Konditionen enthalten oder dass ein Vertrag zustande kommt. Die Regelung in § 5 (Geld-zurück-Garantie) bleibt unberührt.
(5) Nicht zum Leistungsumfang gehören Rechts-, Steuer-, Anlage- oder Finanzierungsberatung, die rechtliche Prüfung von Vertragsentwürfen der Direktvermarkter sowie Verhandlungen im Namen des Kunden. Gesondert vereinbarte Leistungen bleiben davon unberührt.
(6) Der Vertrag endet mit dem Auswertungsgespräch. Hat der Kunde das Gespräch nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Vergleichsmatrix wahrgenommen, endet der Vertrag mit Ablauf dieser Frist.
§ 3 Vertragsschluss, Bestellablauf, Projektdaten
(1) Die Darstellung des Service auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ und dem Abschluss des Bezahlvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Metis bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Mit dieser Bestellbestätigung nimmt Metis das Angebot an, und der Vertrag kommt zustande.
(2) Vor dem Absenden sieht der Kunde eine Zusammenfassung seiner Angaben. Er kann sie über „Zurück“ prüfen und korrigieren. Vertragssprache ist Deutsch. Metis speichert den Vertragstext. Der Kunde erhält die Bestellbestätigung zusammen mit diesen AGB als PDF per E-Mail und kann sie dort jederzeit abrufen und speichern.
(3) Die Einzelprojekt-Bestellung umfasst ein Projekt. Als ein Projekt gilt eine Anlage oder ein zusammenhängender Anlagenpark an einem Standort, mit oder ohne Speicher. Die Portfolio-Bestellung umfasst bis zu drei Projekte desselben Auftraggebers, die gemeinsam in einer Bestellung beauftragt werden. Die Direktvermarkter erhalten eine Anfrage für das gesamte Portfolio und auf Wunsch des Kunden zusätzlich für jedes Projekt einzeln.
(4) Der Kunde übermittelt die für die Anfrage nötigen Projektdaten über das Online-Datenblatt. Er sichert zu, dass die Angaben richtig sind und dass er berechtigt ist, sie für die Einholung von Angeboten zu verwenden und an Direktvermarkter weitergeben zu lassen. Fehlen Angaben, kann Metis sie nachfordern. Die Fristen in § 2 Abs. 3 und § 5 beginnen erst, wenn die Daten vollständig sind.
(5) Der Service ist bestimmt für Anlagen in Deutschland ab 100 kWp (PV) bzw. 500 kW (Speicher). Liegt ein Projekt erkennbar außerhalb dieses Rahmens, kann Metis die Bestellung bis zum Versand der Anfragen ablehnen und erstattet den gezahlten Betrag vollständig.
§ 4 Vergütung, Zahlung, Rechnung
(1) Die Vergütung beträgt 199 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer für die Einzelprojekt-Bestellung. Für die Portfolio-Bestellung mit bis zu drei Projekten beträgt sie insgesamt 449 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist mit der Bestellung fällig und wird vorab gezahlt. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Karte, SEPA-Lastschrift oder Überweisung). Bei Überweisung beginnt Metis mit der Leistung, sobald der Betrag eingegangen ist.
(3) Die Rechnung erhält der Kunde per E-Mail; der Kunde ist mit der elektronischen Rechnung einverstanden. Bei Kunden mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat und gültiger USt-IdNr. schuldet der Kunde die Umsatzsteuer (Reverse Charge).
(4) Die Vergütung wird nicht auf Verträge angerechnet, die der Kunde mit einem Direktvermarkter schließt.
§ 5 Geld-zurück-Garantie, Stornierung
(1) Gehen innerhalb von 30 Tagen, nachdem die Projektdaten vollständig vorliegen, weniger als drei indikative Angebote unterschiedlicher Direktvermarkter ein, erstattet Metis die gezahlte Vergütung vollständig. Die bis dahin eingegangenen Angebote erhält der Kunde trotzdem.
Als indikatives Angebot gilt jede schriftliche Rückmeldung eines Direktvermarkters, die für das Projekt mindestens ein Vermarktungsmodell und dessen Vergütung bzw. Entgelt beziffert, auch wenn sie unverbindlich ist oder unter Vorbehalt steht. Absagen und Rückmeldungen ohne Konditionen zählen nicht.
Bei der Portfolio-Bestellung genügt ein Angebot für mindestens ein Projekt des Portfolios. Mehrere Angebote desselben Direktvermarkters zählen als ein Angebot. Erstattet wird die gesamte Portfolio-Vergütung.
(2) Die Garantie gilt nicht, wenn Angebote ausbleiben, weil der Kunde Rückfragen der Direktvermarkter nicht oder nicht innerhalb von fünf Werktagen beantwortet, weil Angaben des Kunden unrichtig waren oder weil der Kunde mehr als die Hälfte der passenden Direktvermarkter von der Anfrage ausgeschlossen hat.
(3) Bis Metis die Anfragen an die Direktvermarkter versendet hat, kann der Kunde die Bestellung formlos per E-Mail an info@metis-equity.com stornieren; Metis erstattet dann die volle Vergütung.
(4) Reicht der Kunde die Projektdaten trotz Erinnerung nicht innerhalb von 60 Tagen nach der Bestellung ein, endet der Vertrag. Metis erstattet in diesem Fall die volle Vergütung.
(5) Erstattungen erfolgen über das ursprüngliche Zahlungsmittel innerhalb von 14 Tagen; der Kunde erhält eine Rechnungskorrektur.
§ 6 Unabhängigkeit und Vergütung durch Direktvermarkter
(1) Metis hat mit einzelnen Direktvermarktern Vermittlungsvereinbarungen. Schließt der Kunde mit einem dieser Direktvermarkter einen Vertrag, kann Metis von diesem eine Vergütung erhalten. Der Kunde ist mit dieser Tätigkeit für beide Seiten einverstanden.
(2) Metis fragt unabhängig davon alle passenden Direktvermarkter an und stellt die Angebote nach denselben Kriterien dar. Partner des Metis-Partnerprogramms werden bei Auswahl und Darstellung nicht bevorzugt.
(3) In der Vergleichsmatrix kennzeichnet Metis, mit welchen der angefragten Direktvermarkter eine Vermittlungsvereinbarung besteht.
(4) Schließt der Kunde mit einem Direktvermarkter einen Vertrag, ist er damit einverstanden, dass dieser Metis über den Vertragsschluss und die für die Abrechnung der Vergütung von Metis erforderlichen Eckdaten informiert (Projekt, Vertragsbeginn, Laufzeit, Vergütungsgrundlage).
§ 7 Verträge mit Direktvermarktern
(1) Verträge über die Direktvermarktung schließt der Kunde unmittelbar mit dem Direktvermarkter seiner Wahl. Metis wird nicht Vertragspartei und übernimmt keine Gewähr für Angebote, Leistungen, Bonität oder Vertragstreue der Direktvermarkter.
(2) Der Kunde ist frei, kein Angebot anzunehmen.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Metis behandelt die Projektdaten des Kunden vertraulich. Die Direktvermarkter erhalten zunächst einen anonymisierten Steckbrief (Region, technische Daten, Status, gewünschtes Modell). Name und Kontaktdaten des Kunden gibt Metis erst weiter, wenn der Kunde zustimmt.
(2) Die Angebote der Direktvermarkter und die Vergleichsmatrix sind für den Kunden bestimmt. Der Kunde gibt sie nicht an Dritte weiter, ausgenommen Berater, Finanzierer und Gesellschafter, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
§ 9 Haftung
(1) Metis haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die Vergleichsmatrix gibt die Angebote der Direktvermarkter wieder. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit haftet Metis nur im Rahmen der Absätze 1 und 2. Maßgeblich sind die Angebote und Verträge der Direktvermarkter.
(4) Ansprüche des Kunden wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
§ 10 Datenschutz
Metis verarbeitet personenbezogene Daten nach der Datenschutzerklärung unter metis-equity.com/datenschutz, Abschnitt „Direktvermarkter-Vergleich“.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: 27.10.2026