AGB RTB-Check

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Allgemeine Geschäftsbedingungen „RTB-Check“ Fassung vom 05.11.2026.

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich

(1) Anbieter ist die Metis Equity GmbH, Otto-Heilmann-Str. 17, 82031 Grünwald, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 309834, USt-IdNr. DE461016001, vertreten durch die Geschäftsführerin Nicole Neumaier („Metis“).

(2) Diese Bedingungen gelten für den Service „RTB-Check“, den Metis über metis-equity.com anbietet.

(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er nicht als Verbraucher handelt.

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Metis ihnen schriftlich zustimmt.

§ 2 Leistung

(1) Metis prüft für ein Projekt, welche Voraussetzungen für den Baubeginn und einen Projektverkauf durch die vom Kunden bereitgestellten Unterlagen zu einem Stichtag belegt sind. Der Stichtag ist der Tag des Fristbeginns nach § 6.

(2) Der Kunde erhält: a) einen Bericht als PDF mit dem Nachweisstand je Prüfbereich, den erkannten Lücken und Widersprüchen, berechneten Fristen und Fundstellen; b) eine kaufmännische Einschätzung von Metis zur Vermarktbarkeit in einer der Stufen „aktuell vermarktbar“, „unter Voraussetzungen vermarktbar“ oder „derzeit nicht ausreichend verkaufsbereit“, mit allgemeiner Beschreibung des passenden Käuferkreises; c) eine bearbeitbare Liste der nächsten Schritte; d) ein Gespräch von bis zu 45 Minuten zur Erläuterung, innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung.

(3) „RTB“ (Ready to Build) ist ein Arbeitsbegriff von Metis. Er beschreibt, dass die Prüfpunkte des Berichts durch Unterlagen belegt sind. Er ist keine Feststellung, dass ein Projekt rechtlich baureif ist oder ohne Weiteres errichtet werden darf.

(4) Der Bericht beruht auf den bereitgestellten Unterlagen. Metis überprüft nicht deren Echtheit oder inhaltliche Richtigkeit und holt keine Auskünfte bei Behörden, Netzbetreibern oder Dritten ein. Metis führt keinen Ortstermin durch und überwacht Fristen nach dem Stichtag nicht.

(5) Nicht zum Leistungsumfang gehören Rechts-, Steuer-, Anlage- oder Finanzierungsberatung, die rechtliche Beurteilung des Einzelfalls, insbesondere zur Wirksamkeit von Verträgen oder Genehmigungen, sowie technische Gutachten und Kauf- oder Preisempfehlungen. Der Bericht ist weder Gutachten noch Zertifikat und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder technische Due Diligence. Rechtliche oder technische Fragen benennt Metis als klärungsbedürftig.

(6) Metis schuldet den Bericht im beschriebenen Umfang, nicht ein bestimmtes Ergebnis, einen Verkauf, einen Kaufpreis oder eine Finanzierung. Die Vergütung ist unabhängig vom Ergebnis des Berichts.

(7) Metis setzt zur Erfassung und Auswertung der Unterlagen auch KI-gestützte Werkzeuge ein. Die Bewertung und Freigabe des Berichts liegt bei Metis.

§ 3 Vertragsschluss, Bestellablauf, Ablehnung

(1) Die Darstellung auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ und dem Abschluss des Bezahlvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Metis bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Mit dieser Bestellbestätigung nimmt Metis das Angebot an, und der Vertrag kommt zustande.

(2) Vor dem Absenden sieht der Kunde eine Zusammenfassung seiner Angaben und kann sie über „Zurück“ korrigieren. Vertragssprache ist Deutsch. Metis speichert den Vertragstext. Der Kunde erhält die Bestellbestätigung zusammen mit diesen AGB als PDF per E-Mail und kann sie dort jederzeit abrufen und speichern.

(3) Eine Bestellung umfasst ein Projekt: einen Standort, eine Projektgesellschaft und eine Anlagenkonfiguration, mit oder ohne Speicher. Der Service gilt für PV- und Batteriespeicherprojekte in Deutschland. Die Unterlagen müssen auf Deutsch oder Englisch vorliegen.

(4) Metis kann eine Bestellung bis zum Fristbeginn ablehnen und erstattet dann die volle Vergütung, wenn a) das Projekt außerhalb von Absatz 3 liegt, b) Metis das Projekt vermarktet oder dazu ein Mandat, eine Kundenschutz- oder Vertraulichkeitsbindung gegenüber einem anderen Beteiligten besteht, c) die Berechtigung nach § 5 Abs. 3 nicht nachgewiesen ist oder d) die Unterlagen nach der Zählregel des § 4 Abs. 2 mehr als 1.000 Dateien umfassen und die Parteien dafür keine gesonderte Vereinbarung treffen.

§ 4 Vergütung, Zahlung, Rechnung, Anrechnung

(1) Die Vergütung beträgt 990 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer je Projekt und umfasst bis zu 100 Dateien. Für jede weitere Datei beträgt die Vergütung 1,99 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer („Zusatzvergütung“).

(2) Für die Zählung gilt: Jedes Dokument zählt als eine Datei. Ein Dokument mit mehr als 50 Seiten zählt je angefangene 50 Seiten als eine Datei. Dateien in Archiven (etwa ZIP) zählen einzeln. Identische Dubletten zählen nicht. Fotos und CAD-Dateien zählen nicht und werden nicht geprüft.

(3) Die Vergütung ist mit der Bestellung fällig und wird vorab gezahlt. Die Zusatzvergütung wird angezeigt, bevor der Kunde die Unterlagen einreicht. Sie wird mit seiner Bestätigung fällig und per Rechnung abgerechnet. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Karte, SEPA-Lastschrift oder Überweisung).

(4) Die Rechnung erhält der Kunde per E-Mail; der Kunde ist mit der elektronischen Rechnung einverstanden. Bei Kunden mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat und gültiger USt-IdNr. schuldet der Kunde die Umsatzsteuer (Reverse Charge).

(5) Beauftragt der Kunde Metis innerhalb von zwölf Monaten nach Lieferung des Berichts mit dem Verkauf dieses Projekts und fällt ein Erfolgshonorar an, rechnet Metis die Nettovergütung darauf an. Einen Anspruch auf Abschluss eines solchen Mandats begründet das nicht.

§ 5 Mitwirkung des Kunden, Unterlagenliste

(1) Nach der Bestellung erhält der Kunde per E-Mail und auf seiner persönlichen Statusseite die Unterlagenliste für seine Projektart. Sie ist Bestandteil des Vertrags und besteht aus Pflichtangaben und Unterlagenpositionen.

(2) Der Kunde füllt alle Pflichtangaben aus, stellt die Unterlagen per Upload oder Datenraum-Link bereit und ordnet jeder Position einen Status zu: „enthalten“, „liegt nicht vor“ oder „trifft nicht zu“. Bei einem Datenraum-Link gibt er die Dateianzahl nach § 4 Abs. 2 an. Sobald das geschehen ist und er Dateianzahl und eine etwaige Zusatzvergütung bestätigt hat, kann er die Unterlagen einreichen.

(3) Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die Unterlagen einschließlich darin enthaltener personenbezogener Daten und Geschäftsgeheimnisse Dritter für diese Prüfung an Metis zu geben. Steht das Projekt nicht in seinem Eigentum oder seiner Verfügungsbefugnis, weist er die Zustimmung des Berechtigten vor Fristbeginn in Textform nach.

(4) Metis prüft eingereichte Unterlagen innerhalb eines Werktags ausschließlich formal („Eingangsprüfung“): a) Der Zugang lässt sich öffnen, und die Dateien sind lesbar. b) Die Unterlagen lassen sich dem bestellten Projekt zuordnen. c) Als „enthalten“ markierte Unterlagen sind auffindbar. d) Die bestätigte Dateianzahl entspricht der Zählregel des § 4 Abs. 2.

(5) Ist ein Kriterium nicht erfüllt, nennt Metis die betroffenen Positionen in Textform. Der Kunde reicht nach oder ändert den Status. Weicht die Dateianzahl ab, nennt Metis die gezählte Anzahl; der Kunde bestätigt sie samt angepasster Zusatzvergütung oder verringert die Unterlagen. Danach beginnt die Eingangsprüfung für die betroffenen Positionen erneut.

(6) Inhaltliche Mängel sind kein Gegenstand der Eingangsprüfung. Fehlende, unvollständige, widersprüchliche oder inhaltlich fehlerhafte Unterlagen weist Metis im Bericht als Befund aus.

(7) Nach Fristbeginn eingehende Unterlagen werden nur berücksichtigt, wenn die Parteien das in Textform vereinbaren.

§ 6 Lieferfrist, Termin-Zusage

(1) Metis stellt den Bericht bei bis zu 300 Dateien nach der Zählregel des § 4 Abs. 2 innerhalb von 48 Stunden an Werktagen bereit, bei mehr Dateien innerhalb von 120 Stunden an Werktagen (fünf Werktage). Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Bayern. Es gilt die deutsche Ortszeit. Samstage, Sonntage und diese Feiertage zählen nicht.

(2) Die Frist beginnt, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind: a) Die Vergütung und eine etwaige Zusatzvergütung sind bei Metis eingegangen. b) Metis hat den Abschluss der Eingangsprüfung bestätigt, oder der Werktag nach § 5 Abs. 4 ist ohne Mitteilung nach § 5 Abs. 5 abgelaufen.

(3) Metis teilt dem Kunden Fristbeginn und Liefertermin in Textform und auf der Statusseite mit. Der Bericht ist geliefert, wenn er auf der Statusseite abrufbar ist und Metis den Kunden darüber per E-Mail informiert hat.

(4) Rückfragen von Metis während der Prüfung halten die Frist nicht an. Unterbleibt eine Antwort, weist Metis den Punkt im Bericht als offen aus.

(5) Liefert Metis nach dem mitgeteilten Liefertermin, erstattet Metis die volle Vergütung und eine etwaige Zusatzvergütung einschließlich Umsatzsteuer. Der Kunde behält den Bericht. Weitergehende Ansprüche wegen der Verspätung bestehen nur nach § 10.

§ 7 Bericht, Mängel

(1) Eigene Fehler im Bericht, etwa falsche Fundstellen oder Rechenfehler bei Fristen, korrigiert Metis kostenfrei, wenn der Kunde sie innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung in Textform mitteilt. Schlägt die Korrektur fehl, gelten die gesetzlichen Rechte, Schadensersatz nach § 10.

(2) Der Bericht gibt den Stand zum Stichtag wieder. Eine Pflicht zur Aktualisierung besteht nicht. Eine erneute Prüfung kann gesondert beauftragt werden.

(3) Die Einschätzung nach § 2 Abs. 2 b ist die kaufmännische Einschätzung von Metis zum Stichtag. Sie ist keine Zusicherung und keine Garantie.

§ 8 Nutzung und Weitergabe des Berichts

(1) Der Bericht ist für den Kunden bestimmt. Der Kunde darf ihn intern und vertraulich sowie an seine Berater und an konkret beteiligte Kaufinteressenten oder Finanzierer weitergeben, jeweils nur vollständig und einschließlich des Hinweises zu den Prüfgrenzen.

(2) Dritte erwerben aus dem Bericht und diesem Vertrag keine Rechte. Der Bericht ist nicht dazu bestimmt, die eigene Prüfung Dritter zu ersetzen. Der Kunde weist Empfänger darauf hin.

(3) Der Kunde darf den Bericht nicht veröffentlichen oder in Auszügen verwenden und nicht mit Aussagen wie „von Metis geprüft“, „RTB bestätigt“ oder sinngemäßen Angaben werben.

(4) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen diese Regeln, stellt er Metis von daraus folgenden Ansprüchen Dritter frei.

§ 9 Vertraulichkeit, Interessen von Metis

(1) Metis behandelt die Unterlagen vertraulich und nutzt sie nur zur Ausführung dieses Auftrags. Eine Nutzung für Marketing, die Ansprache von Investoren oder das allgemeine Training von KI-Modellen findet nicht statt. Metis gibt Unterlagen nur an eingesetzte Dienstleister weiter, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

(2) Metis vermittelt auch PV- und Speicherprojekte und erhält dafür Vergütungen. Der Kunde ist nicht verpflichtet, Metis weiter zu beauftragen, und kann den Bericht im Rahmen von § 8 unabhängig von Metis nutzen.

§ 10 Haftung

(1) Metis haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Ansprüche des Kunden wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.

§ 11 Stornierung, ausbleibende Unterlagen, Erstattung

(1) Bis zum Fristbeginn kann der Kunde die Bestellung formlos per E-Mail an info@metis-equity.com stornieren. Metis erstattet dann die volle Vergütung und eine bereits gezahlte Zusatzvergütung.

(2) Reicht der Kunde die Unterlagen trotz Erinnerung nicht innerhalb von 60 Tagen nach der Bestellung vollständig im Sinne von § 5 ein, endet der Vertrag, und Metis erstattet die volle Vergütung.

(3) Erstattungen erfolgen über das ursprüngliche Zahlungsmittel innerhalb von 14 Tagen; der Kunde erhält eine Rechnungskorrektur.

(4) Der Vertrag endet im Übrigen mit dem Erläuterungsgespräch, spätestens 30 Tage nach Lieferung des Berichts. § 7 Abs. 1 und § 8 bleiben unberührt.

§ 12 Datenschutz

Metis verarbeitet personenbezogene Daten nach der Datenschutzerklärung unter metis-equity.com/datenschutz, Abschnitt „RTB-Check“.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: 05.11.2026